Um die staatlichen Zulagen zu einem Riester-Vertrag zu erhalten, müssen alle Sparer einen Antrag auf Altersvorsorge-Vermögen ausfüllen. Der Versicherungsnehmer muss die ausgefüllten Formulare an den Anbieter des Riester-Vertrags zurückschicken.
Riester-Zulage beantragen
Antrag auf Altersvorsorge-Vermögen richtig ausfüllen
Anforderungen an den Antrag
Reichen Sie den Antrag im Original bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ein. Wichtig ist, dass Sie die jeweilige Sozialversicherungs-Nummer und eventuell die Kindergeld-Nummer im Antrag korrekt angeben. Seien Sie sorgsam beim Ausfüllen. Selbst kleine Fehler wie beispielsweise ein fehlendes Kreuzchen führen dazu, dass der Anbieter den Antrag an den Antragsteller zurückschickt. Die Beantragung ist für zwei Jahre rückwirkend möglich.
Mittelbar und unmittelbar zulagenberechtigt
Im Abschnitt A muss der Sparer ankreuzen, ob er unmittelbar oder mittelbar zulagenberechtigt ist. Unmittelbar berechtigt sind alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Darunter fallen beispielsweise Arbeitnehmer, Beamte, Empfänger von Arbeitslosengeld und Personen in Kindererziehungszeit. Mittelbar zulagenberechtigt ist, wer über den rentenversicherten Ehepartner zulagenberechtigt ist und einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen hat.
Die Kinderzulage
Bei Ehepaaren mit zwei Verträgen werden die Kinderzulagen automatisch der Mutter zugeordnet. Wollen die Ehepartner die Zulagen auf die Verträge aufteilen, muss die Frau zustimmen. Die Angaben zur Aufteilung der Kinderzulagen müssen in beiden Formularen der Eltern übereinstimmen.
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Zuletzt aktualisiert am 25. März 2013.