Ein Tag, auf den jeder Jugendliche sehnsüchtig wartet. So erwachsen man sich in jungen Jahren auch fühlen mag, rechtlich gesehen werden wir erst mit dem 18. Geburtstag volljährig. Endlich ausgehen ohne Altersbeschränkung, allein Auto fahren und ohne die Zustimmung der Eltern Entscheidungen treffen. All diese Freiheiten sind jedoch auch mit Verantwortung verbunden. Denn Erwachsene handeln nicht nur eigenständig, sie müssen für ihr Handeln auch geradestehen.
Der 18. Geburtstag – endlich volljährig!
Freiheit und Verpflichtungen
Verträge abschließen
Bis zum sechsten Lebensjahr gelten Kinder als geschäftsunfähig. Das heißt, sie dürfen sich streng genommen noch nicht mal allein eine Packung Aufkleber kaufen. Ab dem siebten Lebensjahr sind sie dann beschränkt geschäftsfähig. Dann darf das Kind zum Beispiel sein Taschengeld ausgeben, solange es sich nicht um zu teure Ausgaben handelt. Doch der größte Schritt erfolgt mit dem 18. Geburtstag: Ein voll geschäftsfähiger Erwachsener darf Wohnungen mieten, Kredite aufnehmen oder auch sein Eigentum verkaufen. Schließt er Verträge dieser Art ab, muss er jedoch auch voll für sie haften.
Vom Jugend- zum Girokonto
Jugendliche können nur mit der Unterschrift ihrer Eltern ein Girokonto eröffnen. Volljährige verfügen frei über ihre Finanzen und können eigenständig ein neues Konto eröffnen. Wer mit seiner alten Hausbank zufrieden ist und dort bleiben möchte, kann das bestehende Jugendkonto als Volljähriger einfach umstellen lassen. Der Unterschied: Beim Jugendkonto unterschreiben die Eltern nicht nur bei der Eröffnung, sie können auch bestimmen, über wie viel Geld ihr Kind verfügen können soll. Volljährige dürfen frei über ihr Geld verfügen. In der Regel können sie ihr Konto sogar bis zu einer bestimmten Grenze überziehen.
Gut versichert
Als volljähriger Auszubildender oder Arbeitnehmer sollte man sich mit dem Thema Versicherung auseinandersetzen. Auch wenn die fünf gesetzlichen Sozialversicherungen eine Grundsicherung für Unfälle, Krankheiten, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit und für die Altersversorgung darstellen, decken sie nicht alle Risiken ab. Es gibt über die Pflichtversicherungen hinaus einige sehr sinnvolle Zusatzversicherungen. So tritt eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel dann in Kraft, wenn man seinen Beruf nicht weiter ausüben kann. Und eine private Unfallversicherung deckt anders als ihr gesetzliches Gegenstück alle Unfälle ab – nicht nur Arbeits- und Wegeunfälle.
Augen auf beim Mietvertrag
Wer von zu Hause auszieht, muss sich um eine eigene Bleibe kümmern Mietverträge werden nicht zwangsläufig schriftlich abgeschlossen – dies ist jedoch üblich und sinnvoll. Besteht der Vermieter auf einen befristeten Mietvertrag, muss er dies jedoch schriftlich festhalten, damit die Befristung wirksam ist. Über die Konditionen sind sich Mieter und Vermieter in der Regel einig, bevor sie den Vertrag unterschreiben. Dazu zählt zum Beispiel die Höhe der Miete. Der Mieter sollte auf Sonderregelungen achten, wie zum Beispiel Regeln für den Winterdienst und die Treppenhausreinigung. Generell gilt: Verträge vor der Unterzeichnung immer sorgfältig lesen. So gibt es am Ende keine bösen Überraschungen.
Wahlberechtigt
Mitentscheiden, was im eigenen Land passiert – auch das ist mit 18 endlich möglich. Denn das Wahlrecht sieht vor, dass wer volljährig ist, bei Wahlen vom Gemeinde- oder Stadtrat bis hin zum Bundestag oder Europaparlament sein Kreuzchen machen darf. Für viele Positionen darf man sich als Volljähriger sogar selbst zur Wahl stellen. Die Fachbegriffe hierfür lauten "aktives" (selber wählen) und "passives Wahlrecht" (sich selbst wählen lassen). Einschränkungen beim passiven Wahlrecht gibt es in Einzelfällen zum Beispiel auf der Ebene der Bundesländer und Kommunen. So kann man sich in Hessen erst mit 21 Jahren für den Landtag wählen lassen. Landrat oder Bürgermeister kann man in einigen Landkreisen, Städten oder Gemeinden ebenfalls erst werden, wenn man älter ist.
Zuletzt aktualisiert am 5. Dezember 2014.