Änderungen beim Pflegegeld 2015

Mehr Geld und mehr Flexibilität

Auch beim Pflegegeld gibt es 2015 Änderungen, denn am 1. Januar tritt die erste Stufe der Pflegereform in Kraft. Die Neuerungen bringen mehr Geld und mehr Flexibilität.

Änderungen Pflegegeld

Mehr Leistungen in allen Pflegestufen

Mehr Geld und mehr Flexibilität – das sind die wichtigsten Änderungen der ersten Stufe der Pflegereform, die ab Januar 2015 gilt. So erhöht sich beispielsweise das Pflegegeld um 4 Prozent. Die Mehrleistungen werden über höhere Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung finanziert. Sie steigen 2015 um 0,3 Prozentpunkte.

Das ändert sich mit der Pflegereform 2015 – drei Beispiele:

1. Alle Pflegebedürftigen haben ab 2015 Anspruch auf bis zu 104 Euro pro Monat, die unter anderem für "niederschwellige Entlastungsleistungen" wie etwa eine Haushaltshilfe verwendet werden dürfen. Bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gibt es 208 Euro pro Monat. Zudem dürfen bis zu 40 Prozent der regulären Pflegesachleistungen für weitere Hilfestellungen im Alltag ausgegeben werden.

2. Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf bezahlte Pflegezeit von bis zu zehn Tagen, wenn in ihrer Familie plötzlich ein Pflegefall eintritt, zum Beispiel bei einem Schlaganfall. Dies gilt unabhängig von der Größe des Betriebes. In Unternehmen ab 26 Mitarbeitern können Arbeitnehmer, die einen Angehörigen längerfristig pflegen, statt bisher in Vollzeit bis zu zwei Jahre in Teilzeit arbeiten.

3. Umbauten wie Rollstuhlrampen oder begehbare Duschen, die das Wohnumfeld von Pflegebedürftigen verbessern sollen, werden mit bis zu 4.000 Euro pro Umbaumaßnahme gefördert (bisher: 2.557 Euro).

Schützen Sie sich und Ihre Kinder vor hohen Zuzahlungen

In den nächsten Jahren wird die gesetzliche Pflegeversicherung noch weiter reformiert. Trotzdem werden die staatlichen Leistungen insbesondere bei einer vollstationären Pflege oftmals nicht ausreichen. Die Lücke muss jeder aus privaten Mitteln finanzieren. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr) schützen Sie Ihre Ersparnisse, Ihr Eigenheim sowie letztendlich auch Ihre Angehörigen vor hohen Zuzahlungen.

Zuletzt aktualisiert am 05.12.2014